Allgemeine Geschäftsbedingungen der IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen
1. Allgemeine Bestimmungen
Allen Lieferungen, Liefergeschäften sowie Dienstleistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zu Grunde. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Für Internetdienstleitungen gelten die gesonderten allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Geschäftsbereich Internetdienste und Hosting.
Sie sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge und gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, sofern sie nicht ausdrücklich abgeändert werden. Jede Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf der Schriftform. Abweichende Einkaufsbedingungen werden von der IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen nicht akzeptiert, auch wenn die IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und den Vertrag ausführt.
2. Angebote
Sämtliche Angebote, Kostenvoranschläge, Preislisten und sonstige Unterlagen der IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen sind unverbindlich, falls sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Aufträge werden nur durch schriftliche Bestätigung verbindlich angenommen. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen bleiben vorbehalten und sind im Rahmen des Zumutbaren durch den Vertragspartner hinzunehmen. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Für Druckfehler und Irrtümer übernehmen wir keine Haftung. Geringfügige Änderungen des Produktdesigns und Lieferumfangs behalten wir uns vor.
3. Lieferfristen und Termine
Soweit durch die IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen ausdrücklich eine Lieferzeit vereinbart wurde, gelten alle Angaben anhand der bei Bestellung bekannten Verhältnisse nur annähernd, die Lieferzeitangabe erfolgt nach bestem Wissen, aber unverbindlich. Zu Teillieferungen ist die IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen berechtigt. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche der IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. – auch wenn sie bei Zulieferern eintreten, hat die IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen ist berechtigt, die Lieferung und Leistung um die Behinderungsdauer zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder – soweit die Verzögerung nicht auf Streik oder Aussperrung beruht – wegen des nichterfüllten Teils ganz oder Teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Der Vertragspartner wird von der IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen informiert wenn Behinderungen eintreten. Die Warenversendung erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. Wird eine besondere Versandart gewünscht, gehen Mehrkosten zu seinen Lasten. Für Beschädigung und Verlust während des Transportes haftet die IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen nicht. Die Versicherung des Transportgutes erfolgt nur, wenn dies besonders vereinbart ist, und auch dann nur auf Kosten des Vertragspartners.
4. Gefahrenübergang
Bei der Übergabe der Ware an den Käufer oder dessen Beauftragten, bei der Versendung mit Übergabe an die Transportperson, geht die Gefahr an den Käufer über, unabhängig von der Tatsache, wer die Transportkosten trägt.
5. Preise, Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich in EURO entsprechend der Angabe in unseren Angeboten, Preislisten und Rechnungen zuzüglich Mehrwertsteuer in der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung maßgeblichen Höhe, Kosten der Verpackung, Lieferung, Versicherung und Installation und sonstiger Nebenkosten. Liegt zwischen Vertragsabschluß und vereinbarter Lieferzeit ein Zeitraum von mehr als sechs Wochen und erhöhen sich währenddessen die Preise unserer Lieferanten, so ist die IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen zur Anpassung des vereinbarten Preises berechtigt. Die Rechnungen der IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen sind unverzüglich nach Rechnungsdatum fällig, zahlbar in EURO ohne jeden Abzug. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Gerät der Vertragspartner mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so darf die IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen ohne Notwendigkeit des Einzelnachweises Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnen, soweit der Vertragspartner nicht einen niedrigeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Die Aufrechnung gegen Forderungen von der IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen und die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen zulässig. In der Annahme von Zahlungsersatzmitteln (Wechsel, Scheck), zu denen die IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen nicht verpflichtet ist, liegt keine Erfüllung oder Stundung unserer Forderung. Gutschriften auf Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs und mit Wertstellung des Tages, an dem der Betrag unserem Konto gutgeschrieben worden ist bzw. wir über den Gegenwert verfügen können. Die Kosten der Verwahrung und Einlösung, gehen zu Lasten des Vertragspartners. Ist mit dem Vertragspartner die Stundung vereinbart , so wird ohne Rücksicht auf diese Vereinbarung unsere Gesamtforderung fällig, wenn der Vertragspartner mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug gerät oder die Einlösung von Zahlungsersatzmitteln aus vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen scheitert, sich die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners wesentlich verschlechtern, der Vertragspartner unsere Forderung bestreitet oder sonst gefährdet. Im Falle der Vermögensverschlechterung des Vertragspartners nach Abschluß des Vertrages ist IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen außerdem berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen von der vorherigen Zahlung des Entgelts oder der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen. Kommt der Vertragspartner dieser Vorleistungspflicht nicht nach, so kann IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen nach Setzung einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Zahlungen des Vertragspartners werden gem. § 366 BGB angerechnet. Bestehen neben einer Hauptschuld Kosten- oder Zinsansprüche, so wird die Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und erst danach auf die Hauptforderung angerechnet. Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, so können wir wahlweise auf Abnahme bestehen oder 30% der Kaufsumme als Schadensersatz verlangen, wobei der Nachweis, daß kein Schaden oder ein geringer Schaden entstanden ist, dem Käufer verbleibt.
6. Eigentumsvorbehalt
Die IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen vor. Es wird ausdrücklich der erweiterte Eigentumsvorbehalt vereinbart. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung. Übersteigt der realisierbare Wert der IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen zur Sicherheit dienenden Gegenstände und der übrigen Sicherheiten die Gesamtforderung von IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen um mehr als 10%, so ist IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen auf Verlangen des Vertragspartners zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet. Wird die gelieferte Ware umgebildet oder verarbeitet, mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden und erlischt dadurch unser Eigentum daran (§§ 947,948,950 BGB), so wird bereits jetzt vereinbart, daß das Eigentum des Vertragspartners an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Umfang des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware auf uns übergeht und
daß der Vertragspartner diese Güter unentgeltlich für die IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen verwahrt. Die aus der Verarbeitung oder durch die Verbindung oder Vermischung entstandenen Sachen sind Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen. Die Verbindung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt ausschließlich für IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen, ohne diese zu verpflichten. Der Vertragspartner ist zur angemessenen Versicherung der Vorbehaltsware verpflichtet.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen berechtigt, die Vorbehaltsware im Werte der fälligen Forderungen zur Sicherung an sich zu nehmen, ohne daß darin ein Rücktritt vom Vertrag liegt. Nach Rücknahme ist IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen zur Verwertung der Ware berechtigt. Der Verwertungserlös abzüglich angemessener Verwertungskosten ist auf die Verbindlichkeiten des Vertragspartners anzurechnen. Der Vertragspartner hat IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen unverzüglich schriftlich von Pfändungsversuchen oder anderen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware zu unterrichten, damit IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen Gegenmaßnahmen ergreifen kann. Unterbleibt die Benachrichtigung schuldhaft, so ist die IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Pfändungsversuchen hat der Vertragspartner unter Hinweis auf das Vorbehaltseigentum von der IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen zu widersprechen. Soweit Kosten einer etwa erforderlich werdenden Drittwiderspruchsklage uneinbringlich sind, hat der Vertragspartner diese Kosten zu erstatten. Der Vertragspartner darf die Vorbehaltsware, solange er sich nicht im Zahlungsverzug befindet, im ordentlichen Geschäftsgang zu seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterveräußern. Er ist zur Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalt verpflichtet.
Der Vertragspartner tritt der IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen schon jetzt alle Forderungen und Nebenrechte in voller Höhe ab, die ihm aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Veräußerung an einen oder mehrere Abnehmer erfolgt. Wird die Vorbehaltsware nach Umbildung, Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen, IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen nicht gehörenden Waren veräußert, erfolgt die Abtretung in Höhe unseres Miteigentumsanteils an der veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand.
Der Vertragspartner ist bis auf Widerruf zur Einziehung der an die IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen abgetretenen Forderungen berechtigt, ohne daß davon die Befugnis von IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen, die Forderung auch selbst einzuziehen, berührt wird. Die IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen verpflichtet sich, die abgetretenen Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, sich nicht in Zahlungsverzug befindet und kein Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Liegen dagegen die genannten Voraussetzungen vor, ist IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Vertragspartners zu widerrufen und zu verlangen, daß der Vertragspartner IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Gegebenenfalls darf IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen den Schuldner selbst benachrichtigen.
7. Gewährleistung/Haftungsausschluss
Die Gewährleistungsrechte richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sich nachfolgend nichts anderes ergibt. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate ab Gefahrübergang.
Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel
und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
Die Gewährleistung erlischt, wenn Sie Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornehmen oder durch Personen vornehmen lassen, die nicht von uns autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht.
Für offensichtliche Mängel im kaufmännischen Verkehr gilt § 377 HGB.
Im Gewährleistungsfalle ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltendmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware berechtigt (Nacherfüllung). Sofern die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Im Rahmen der Lieferung mangelfreier Ware gilt der Tausch in höherwertigere Produkte mit vergleichbaren Eigenschaften bereits jetzt als akzeptiert, sofern dies dem Verbraucher und uns zumutbar ist (z.B.: Austausch in das Nachfolgemodell, gleiche Modellserie, etc.). Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so sind wir innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich seine Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Sollte der Unternehmer Aufwendungsersatz i.S.d. § 478 II BGB fordern, beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen Warenwerts. Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen, sind durch die 24-monatige Gewährleistung für Unternehmer nach abgedungen im Sinne des gleichwertigen Ausgleichs nach § 478 IV S. 1 BGB.
Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft; § 203 BGB bleibt unberührt.
Wir übernehmen für die angegebene Beschaffenheit der Waren keine Garantie i.S.d § 443 BGB. Etwaige seitens der Hersteller gewährte Garantierechte bleiben davon unberührt und bestimmen sich ausschließlich nach der dem Kunden mit der Ware übergebenen Garantieerklärung.
Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften des Gewährleistungsrechts uneingeschränkt für Schäden, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haften wir uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für sonstige Schäden, wenn diese auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Dies ist der Fall, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.
Haftungsbestimmungen sind auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt und gelten zudem auch für sonstige Pflichtverletzungen außerhalb des Gewährleistungsrechts. Hierzu zählen insbesondere die Verletzung von Haupt- und Nebenleistungspflichten im Zeitraum vor Lieferung der Ware. Im Übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz Regensburg Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus einem Vertrag mit der IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen ergebenden Streitigkeiten. Die IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen behält sich vor, den Vertragspartner auch an dessen Sitz zu verklagen.
9. Schlussbestimmungen
In den Bestimmungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sollten sich einzelne Geschäftsbedingungen als unwirksam erweisen, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.
10. AGB
Die IT-NETIC Computerservice & EDV-Dienstleistungen behält sich das Recht vor diese AGB’s zu ändern. Nach Änderung wird der neue Stand der AGB’s auf unserer Homepage im Internet veröffentlicht.